Cookie-Banner
Südkoreas PIPA verlangt von Unternehmen, dass sie Kunden Datenschutzhinweise bereitstellen. Diese Hinweise müssen den Nutzern gezeigt werden, sobald sie die Website besuchen.
Südkoreas PIPA verlangt von Unternehmen, dass sie Kunden Datenschutzhinweise bereitstellen. Diese Hinweise müssen den Nutzern gezeigt werden, sobald sie die Website besuchen.
Sie müssen in Ihrem Hinweis einen Link zur Datenschutzrichtlinie bereitstellen, und der Link muss zu den Abschnitten der Datenschutzrichtlinie führen, in denen die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden.
Ermöglichen Sie Kunden, datenschutzbezogene Anfragen zu stellen, wie z. B. den Zugriff auf, die Aktualisierung oder die Löschung ihrer personenbezogenen Daten, ohne ein Konto bei Ihrem Unternehmen erstellen zu müssen.
Fügen Sie sowohl in der Datenschutzrichtlinie als auch in der Fußzeile Ihrer Website einen Link zur Einwilligungsdokumentation ein. So können Nutzer leicht nachvollziehen, wie ihre Einwilligung eingeholt und verwendet wird.
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Fragen Sie sich, ob Ihr kleines Unternehmen ein Cookie-Einwilligungsbanner benötigt? Ja, und die vollständige Antwort hängt von Ihrem Standort und den Arten der verwendeten Cookies ab. Nach Südkoreas PIPA wissen wir, dass jede Website, die Besucher über Cookies verfolgt (was sehr verbreitet ist), die Zustimmung der Nutzer einholen muss, bevor diese Cookies gesetzt werden. Dies erfolgt in der Regel über ein ansprechendes Cookie-Banner (wie das, das Sie von Secure Privacy erhalten), das Ihre Besucher über Cookies informiert und ihnen die Wahl lässt, sie zu akzeptieren oder abzulehnen.
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