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Das LPDP erfordert, dass Unternehmen den Kunden Datenschutzhinweise bereitstellen. Diese Hinweise müssen den Nutzern sofort angezeigt werden, sobald sie auf der Website ankommen.
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Das LPDP erfordert, dass Unternehmen den Kunden Datenschutzhinweise bereitstellen. Diese Hinweise müssen den Nutzern sofort angezeigt werden, sobald sie auf der Website ankommen.
Sie müssen in Ihrer Mitteilung einen Link zur Datenschutzrichtlinie bereitstellen, und der Link muss zu den Teilen der Datenschutzrichtlinie führen, in denen die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden.
Ermöglichen Sie es Kunden, datenspezifische Anfragen zu stellen, wie etwa das Zugreifen, Aktualisieren oder Löschen ihrer persönlichen Daten, ohne dass sie ein Konto bei Ihrem Unternehmen erstellen müssen.
Fügen Sie einen Link zur Zustimmungserklärung sowohl in die Datenschutzerklärung als auch in die Fußzeile Ihrer Website ein. So können Nutzer leicht darauf zugreifen und erfahren, wie ihre Zustimmung eingeholt und verwendet wird.
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Fragen Sie sich, ob Ihr kleines Unternehmen ein Cookie-Zustimmungsbanner benötigt? Ja, und die vollständige Antwort hängt von Ihrem Standort und den von Ihnen verwendeten Cookie-Typen ab. Unter Belarus LPDP wissen wir, dass jede Website, die Besucher mithilfe von Cookies verfolgt (was sehr häufig ist), vor dem Platzieren dieser Cookies die Zustimmung der Benutzer einholen muss. Dies beinhaltet normalerweise ein ansprechend aussehendes Cookie-Banner (wie das, das Sie von Secure Privacy erhalten), das Ihre Besucher über Cookies informiert und ihnen die Wahl gibt, diese zu akzeptieren oder abzulehnen.
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