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Norwegens DPA verpflichtet Unternehmen, Kunden Datenschutzhinweise bereitzustellen. Diese Hinweise müssen den Nutzern angezeigt werden, sobald sie die Website aufrufen.
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Sie müssen in Ihrem Hinweis einen Link zur Datenschutzerklärung bereitstellen, der zu den Abschnitten der Datenschutzerklärung führt, in denen die erforderlichen Informationen enthalten sind.
Ermöglichen Sie Kunden, datenbezogene Anfragen einzureichen, etwa den Zugriff auf, die Aktualisierung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten, ohne ein Konto bei Ihrem Unternehmen erstellen zu müssen.
Fügen Sie sowohl in der Datenschutzerklärung als auch in der Fußzeile Ihrer Website einen Link zur Einwilligungsdokumentation ein. So können Nutzer leicht nachvollziehen, wie ihre Einwilligung eingeholt und verwendet wird.
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Sie fragen sich, ob Ihr Kleinunternehmen ein Cookie-Einwilligungs-Banner benötigt? Ja, und die vollständige Antwort hängt von Ihrem Standort und den von Ihnen verwendeten Cookie-Arten ab. Gemäß Norwegens DPA wissen wir, dass jede Website, die Besucher mithilfe von Cookies verfolgt (was sehr verbreitet ist), die Einwilligung der Nutzer einholen muss, bevor diese Cookies gesetzt werden. Dies erfolgt in der Regel über ein ansprechendes Cookie-Banner (wie das von Secure Privacy), das Ihre Besucher über Cookies informiert und ihnen die Wahl lässt, diese zu akzeptieren oder abzulehnen.
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