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Bundesgesetz über den Datenschutz in der Telekommunikation und Telemedien (TTDSG)

Das TTDSG trat in Deutschland am 1. Dezember 2021 in Kraft. Deutsche Behörden arbeiten an einem Gesetzentwurf, der das TTDSG aktualisieren und die Art und Weise ändern soll, wie Unternehmen die Zustimmung der Nutzer einholen. Was bedeutet das genau für Ihr Unternehmen? Lassen Sie uns die Details der neuen rechtlichen Situation genauer betrachten.

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